
Landratsamt MSP weitet Verbot an der Wern aus.
Das Landratsamt Main-Spessart hat nun das Verbot an der Wern ausgeweitet.
Konkret werden folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an der Wern und an ihren Nebenarmen (insbesondere Kleine Wern und Mühlgraben) wird wie folgt eingeschränkt:
Im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Thüngen sind die nachstehenden Handlungen (Ziffern 1.1 bis 1.5) an den vorgenannten Gewässern nicht gestattet: