Landratsamt MSP weitet Verbot an der Wern aus.

Das Landratsamt Main-Spessart hat nun das Verbot an der Wern ausgeweitet.

Konkret werden folgende Maßnahmen angeordnet:

1.       Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an der Wern und an ihren Nebenarmen (insbesondere Kleine Wern und Mühlgraben) wird wie folgt eingeschränkt:

Im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Thüngen sind die nachstehenden Handlungen (Ziffern 1.1 bis 1.5) an den vorgenannten Gewässern nicht gestattet:
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