• FF Thüngen zusammen mit dem Wasserförderzug bei Katastrophenschutzübung im Lkr. Cham
  • Wir feiern 150-jähriges Jubiläum!
  • Daniel Lippert neuer 1. Vorstandsvorsitzender – Vier Kameraden für 40-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.
  • Für den Ernstfall vorbereitet – Schule im Notfall als „Leuchtturm“ und „Wärme-Insel“
  • Nachtübung Feuerwehr Thüngen
    Nachtübung 2022 – Verunfallter PKW mit landwirtschaftlichem Fahrzeug
  • THL – Ausbildung – Absturz PKW im Steinbruch

Landratsamt MSP weitet Verbot an der Wern aus.

Das Landratsamt Main-Spessart hat nun das Verbot an der Wern ausgeweitet.

Konkret werden folgende Maßnahmen angeordnet:

1.       Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an der Wern und an ihren Nebenarmen (insbesondere Kleine Wern und Mühlgraben) wird wie folgt eingeschränkt:

Im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Thüngen sind die nachstehenden Handlungen (Ziffern 1.1 bis 1.5) an den vorgenannten Gewässern nicht gestattet:
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Verbot an der Wern!

Der Markt Thüngen hat das Betreten/Benutzen der Wern (Magnetangeln, Baden, Tränken von Tieren, etc.) im Bereich der Riedmühle aus aktuellem Anlass verboten!

Es werden weitere Kampfmittel im Gewässer vermutet.
Verstöße gegen diese Verbot werden mit bis zu 2.000,- € Bußgeld geahndet.

Ausgesprochen am 3.9.19 durch den 1. Bürgermeister Lorenz Strifsky

10. Nachtwache nach Granatenfund (THL)

Nachtwache nach Granatenfund (THL)

 

Zu einem nicht alltäglichen Einsatz wurden die FF Thüngen am Sonntag, den 01.09. gegen 20:30 Uhr gerufen.

Nachdem Magnetangler aus der Wern zwei Granaten im Bereich der Riedmühle geangelt hatten, musste der Bereich weiträumig durch die Polizei abgesperrt werden.Weiterlesen

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