Landratsamt MSP weitet Verbot an der Wern aus.

Das Landratsamt Main-Spessart hat nun das Verbot an der Wern ausgeweitet.

Konkret werden folgende Maßnahmen angeordnet:

1.       Der wasserrechtliche Gemeingebrauch an der Wern und an ihren Nebenarmen (insbesondere Kleine Wern und Mühlgraben) wird wie folgt eingeschränkt:

Im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Thüngen sind die nachstehenden Handlungen (Ziffern 1.1 bis 1.5) an den vorgenannten Gewässern nicht gestattet:

1.1    Baden und Waschen
1.2    Tränken und Schwemmen von Tieren
1.3    Entnehmen und Ableiten von Wasser in geringen Mengen, insbesondere das   Schöpfen mit Handgefäßen
1.4    Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotor
1.5    Befahren des Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft

2.      Im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Thüngen ist die Ausübung des Magnetfischens an der Wern und an ihren Nebenarmen nicht gestattet.

3.      Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1. und 2. dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

4.      Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart wirksam. Sie gilt mit diesem Tag als öffentlich bekanntgegeben.

Die Allgemeinverfügung ist mitsamt Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Wasserrechtsbehörde (Zimmer-Nr. 232), Marktplatz 8, 97753 Karl­stadt, ausgelegt. Dort kann sie während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Weiter Infos gibt es auf den Seiten vom Landratsamt Main-Spessart.

Schlagwörter: Explosiv, Gefährlich, Munition

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